- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt wurde.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
- Reservierte Zimmer stehen dem Gast von 14:00 Uhr (Anreisetag) bis 11:00 Uhr (Abreisetag) zur Verfügung.
- Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
- Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen. - Überschreitet der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und den Leistungen, ist der vereinbarte oder betriebsübliche Preis zu zahlen.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
-
- Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 7 errechneten Betrag zu zahlen.
Gerichtsstand Forchheim
Hotel Restaurant Cafe "Krone"
Inhaber: Dominika Brendel
Balthasar-Neumann-Straße 9
D-91327 Gößweinstein
Telefon: 0049-9242-207
Telefax: 0049-9242-7362